Wir wurden immer wieder gefragt, was darf man wann mit welchem Führerschein fahren. Nun, da haben wir das Thema einmal ausführlich aber auch in wenigen Zeilen, nachstehnd für Sie zusammen gefasst!
Klasse A1, beinhaltet M ab 16 Jahre
Leichtkrafträder bis 80 km/h Höchstgeschwindiglkeit; nicht mehr als 125cm³, nicht mehr als 11 kW für 16 bis 17 jährige, ab 18 Jahren unbegenzt, also über 80 km/h.
Die Fahrzeuge können bei uns entsprechend bestellt werden. Also als 125 ccm³ Modell bis 80 km/h oder über 80 km/h!
Klasse M ab 16 Jahre
Kleinkrafträder ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und Fahrräder mit Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 c,³ die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen )
Ausnahmen der Klasse M
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Püfbescheinigung ( Führerschein ) fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch: Krafträder mit max. 50 ccm Huraum und einer bbh von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Führerscheinbesitzer der Klassen 2, 3 oder 4 welche ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen einen Motorroller oder Motorrad bis maximal 125 ccm Huraum fahren. Die Motorleistung darf 11 kW, das entspricht 15 PS, nicht überschreiten.
Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse 1b, früher beschränkt auf 80 ccm Hubraum und maximal 80 km/h, gilt ebenfalls die neue Regelung.